Rechtsgrundlage: eIDAS macht E-Signaturen EU-weit gültig
Elektronische Unterschriften sind in der gesamten EU durch die eIDAS-Verordnung (Nr. 910/2014) geregelt. Artikel 25 stellt klar: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt. KiwiSign erstellt einfache elektronische Signaturen (SES) — das genügt für die große Mehrheit der Geschäftsdokumente: Angebote, Freelancer- und Dienstleistungsverträge, NDAs, Mietverträge, Auftragsbestätigungen oder Abnahmeprotokolle.
Nur wenige Dokumente verlangen in Deutschland die gesetzliche Schriftform, etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Bürgschaftserklärungen. Dafür braucht es eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder Papier. Für den Alltag von Freelancern, Agenturen und Handwerkern ist die einfache E-Signatur mit Audit-Trail die schnellste rechtswirksame Lösung.