Bürgschaftserklärung
Bürgschaftserklärung gemäß §§ 765 ff. BGB, bei der sich der Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen.
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Der Bürgschaftserklärung im Wortlaut
Unverbindliches Muster · grüne Felder = PlatzhalterBÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG
gemäß §§ 765 ff. BGB
Bürge
Name: Name Bürge
Geburtsdatum: Geburtsdatum Bürge
Adresse: Adresse Bürge
Gläubiger
Name: Name Gläubiger
Adresse: Adresse Gläubiger
Hauptschuldner
Name: Name Hauptschuldner
Adresse: Adresse Hauptschuldner
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§ 1 — Bürgschaftsübernahme
Ich, Name Bürge, übernehme hiermit gegenüber Name Gläubiger (Gläubiger) die Bürgschaft für die nachfolgend bezeichnete Verbindlichkeit des Hauptschuldners Name Hauptschuldner:
{{obligation_description}}
Die Bürgschaft wird als gewöhnliche Bürgschaft (Ausfallbürgschaft) übernommen. Dem Bürgen steht die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB zu. Der Gläubiger muss daher zunächst versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner beizutreiben, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt.
§ 2 — Höchstbetrag
Die Bürgschaft ist der Höhe nach begrenzt auf einen Höchstbetrag von {{max_amount}} EUR (in Worten: Höchstbetrag der Bürgschaft (EUR) Euro).
Der Höchstbetrag umfasst die Hauptforderung. Zinsen, Kosten und Nebenforderungen sind nur innerhalb des Höchstbetrags abgedeckt.
§ 3 — Akzessorietät
Die Bürgschaft ist akzessorisch und hängt vom Bestand der Hauptschuld ab (§ 767 BGB). Mit Erlöschen der Hauptschuld erlischt auch die Bürgschaft. Dem Bürgen stehen sämtliche Einreden zu, die auch der Hauptschuldner gegenüber dem Gläubiger erheben kann (§ 768 BGB).
§ 4 — Inanspruchnahme
Der Gläubiger hat den Bürgen über eine Inanspruchnahme schriftlich zu informieren. Der Bürge hat das Recht, vor Zahlung den Nachweis zu verlangen, dass der Hauptschuldner erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde.
§ 5 — Rückgriff
Nach Befriedigung des Gläubigers geht die Forderung gemäß § 774 BGB auf den Bürgen über. Dem Bürgen steht ein Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner zu.
§ 6 — Laufzeit und Beendigung
Die Bürgschaft gilt ab dem Datum der Unterzeichnung und endet mit vollständiger Erfüllung der Hauptschuld oder mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde im Original.
Der Bürge kann die Bürgschaft für zukünftige Verbindlichkeiten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gemäß § 777 BGB kündigen.
§ 7 — Schriftform
Diese Bürgschaftserklärung bedarf gemäß § 766 BGB der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 8 — Hinweis
Der Bürge wurde darauf hingewiesen, dass die Übernahme einer Bürgschaft ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt und im schlimmsten Fall zur Inanspruchnahme bis zum Höchstbetrag führen kann.
Ort, den Datum
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So verwendest du den Bürgschaftserklärung
- 1
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Tragen Sie die Angaben zu den Vertragsparteien und zum Bürgschaftserklärung in das Formular ein.
- 2
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- 3
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- 4
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