Bürgschaftserklärung

Bürgschaftserklärung gemäß §§ 765 ff. BGB, bei der sich der Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen.

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Der Bürgschaftserklärung im Wortlaut

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BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG

gemäß §§ 765 ff. BGB

Bürge

Name: Name Bürge

Geburtsdatum: Geburtsdatum Bürge

Adresse: Adresse Bürge

Gläubiger

Name: Name Gläubiger

Adresse: Adresse Gläubiger

Hauptschuldner

Name: Name Hauptschuldner

Adresse: Adresse Hauptschuldner

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§ 1 — Bürgschaftsübernahme

Ich, Name Bürge, übernehme hiermit gegenüber Name Gläubiger (Gläubiger) die Bürgschaft für die nachfolgend bezeichnete Verbindlichkeit des Hauptschuldners Name Hauptschuldner:

{{obligation_description}}

Die Bürgschaft wird als gewöhnliche Bürgschaft (Ausfallbürgschaft) übernommen. Dem Bürgen steht die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB zu. Der Gläubiger muss daher zunächst versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner beizutreiben, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt.

§ 2 — Höchstbetrag

Die Bürgschaft ist der Höhe nach begrenzt auf einen Höchstbetrag von {{max_amount}} EUR (in Worten: Höchstbetrag der Bürgschaft (EUR) Euro).

Der Höchstbetrag umfasst die Hauptforderung. Zinsen, Kosten und Nebenforderungen sind nur innerhalb des Höchstbetrags abgedeckt.

§ 3 — Akzessorietät

Die Bürgschaft ist akzessorisch und hängt vom Bestand der Hauptschuld ab (§ 767 BGB). Mit Erlöschen der Hauptschuld erlischt auch die Bürgschaft. Dem Bürgen stehen sämtliche Einreden zu, die auch der Hauptschuldner gegenüber dem Gläubiger erheben kann (§ 768 BGB).

§ 4 — Inanspruchnahme

Der Gläubiger hat den Bürgen über eine Inanspruchnahme schriftlich zu informieren. Der Bürge hat das Recht, vor Zahlung den Nachweis zu verlangen, dass der Hauptschuldner erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde.

§ 5 — Rückgriff

Nach Befriedigung des Gläubigers geht die Forderung gemäß § 774 BGB auf den Bürgen über. Dem Bürgen steht ein Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner zu.

§ 6 — Laufzeit und Beendigung

Die Bürgschaft gilt ab dem Datum der Unterzeichnung und endet mit vollständiger Erfüllung der Hauptschuld oder mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde im Original.

Der Bürge kann die Bürgschaft für zukünftige Verbindlichkeiten jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gemäß § 777 BGB kündigen.

§ 7 — Schriftform

Diese Bürgschaftserklärung bedarf gemäß § 766 BGB der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 8 — Hinweis

Der Bürge wurde darauf hingewiesen, dass die Übernahme einer Bürgschaft ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt und im schlimmsten Fall zur Inanspruchnahme bis zum Höchstbetrag führen kann.

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Häufig gestellte Fragen

Ist ein Bürgschaftserklärung rechtlich bindend?
Grundsätzlich ja — sofern beide Parteien den Vertrag bewusst abgeschlossen haben und der Inhalt mit deutschem Recht vereinbar ist. Unsere Vorlage basiert auf den gesetzlichen Mindestanforderungen. Für rechtlich oder finanziell bedeutsame Fälle empfehlen wir eine abschließende Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Kann ich einen Bürgschaftserklärung digital unterschreiben?
Ja. Mit KiwiSign unterschreiben beide Parteien den Bürgschaftserklärung direkt online — rechtssicher nach eIDAS (einfache elektronische Signatur). Die unterschriebene PDF-Datei enthält einen Audit-Trail mit Zeitstempel und kann sofort heruntergeladen werden.
Was kostet der Bürgschaftserklärung bei KiwiSign?
Die Vorlage und das digitale Unterschreiben sind kostenlos. Sie benötigen keine Kreditkarte und können das fertige Dokument unbegrenzt herunterladen.
Wann brauche ich eine Vollmacht?
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn Sie eine andere Person bevollmächtigen möchten, in Ihrem Namen zu handeln — z.B. bei Behördengängen, Bankgeschäften oder medizinischen Entscheidungen.
Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nicht immer. Für alltägliche Angelegenheiten reicht eine einfache schriftliche Vollmacht. Für Immobiliengeschäfte oder Grundbucheinträge ist jedoch eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

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