Privatdarlehensvertrag

Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen gemäß §§ 488 ff. BGB mit Regelungen zu Zinsen, Rückzahlung und Kündigung.

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Der Privatdarlehensvertrag im Wortlaut

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PRIVATDARLEHENSVERTRAG

gemäß §§ 488 ff. BGB

zwischen

{{lender_name}}

Adresse Darlehensgeber

(nachfolgend "Darlehensgeber")

und

{{borrower_name}}

Adresse Darlehensnehmer

(nachfolgend "Darlehensnehmer")

---

§ 1 — Darlehen

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von

{{loan_amount}} EUR

(in Worten: Darlehensbetrag (EUR) Euro)

§ 2 — Auszahlung

Die Auszahlung des Darlehensbetrags erfolgt am {{disbursement_date}} durch Überweisung auf folgendes Konto des Darlehensnehmers:

IBAN: {{borrower_iban}}

Mit der Gutschrift auf dem Konto des Darlehensnehmers gilt das Darlehen als valutiert.

§ 3 — Zinsen

Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von {{interest_rate}} % p.a. verzinst. Die Zinsen werden jährlich berechnet und sind jeweils zum Monatsende fällig.

Bei einem Zinssatz von 0 % handelt es sich um ein zinsloses Darlehen. Der Darlehensgeber ist sich bewusst, dass zinslose Darlehen steuerliche Auswirkungen haben können (Schenkungsteuer bei größeren Beträgen, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).

§ 4 — Rückzahlung

### Variante A — Endfälligkeit

Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen zuzüglich aufgelaufener Zinsen bis spätestens {{repayment_date}} in einer Summe zurückzuzahlen.

### Variante B — Ratenzahlung (falls vereinbart)

Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wurde, zahlt der Darlehensnehmer monatlich {{installment_amount}} EUR jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend einen Monat nach Auszahlung, bis der Gesamtbetrag einschließlich Zinsen vollständig getilgt ist.

Die Rückzahlung erfolgt auf folgendes Konto des Darlehensgebers:

IBAN: {{lender_iban}}

§ 5 — Sondertilgung

Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

§ 6 — Verzug

Kommt der Darlehensnehmer mit einer Ratenzahlung oder der Rückzahlung länger als 14 Tage in Verzug, wird die gesamte Restschuld einschließlich aufgelaufener Zinsen sofort fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

§ 7 — Kündigung

### Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, sofern die Laufzeit unbestimmt ist (§ 488 Abs. 3 BGB).

### Außerordentliche Kündigung

Der Darlehensgeber kann das Darlehen aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn:

- der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug ist,

- über das Vermögen des Darlehensnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,

- der Darlehensnehmer wesentlich unrichtige Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht hat.

§ 8 — Sicherheiten

Für dieses Darlehen werden keine Sicherheiten gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 9 — Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Ort, den Datum

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Häufig gestellte Fragen

Ist ein Privatdarlehensvertrag rechtlich bindend?
Grundsätzlich ja — sofern beide Parteien den Vertrag bewusst abgeschlossen haben und der Inhalt mit deutschem Recht vereinbar ist. Unsere Vorlage basiert auf den gesetzlichen Mindestanforderungen. Für rechtlich oder finanziell bedeutsame Fälle empfehlen wir eine abschließende Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Kann ich einen Privatdarlehensvertrag digital unterschreiben?
Ja. Mit KiwiSign unterschreiben beide Parteien den Privatdarlehensvertrag direkt online — rechtssicher nach eIDAS (einfache elektronische Signatur). Die unterschriebene PDF-Datei enthält einen Audit-Trail mit Zeitstempel und kann sofort heruntergeladen werden.
Was kostet der Privatdarlehensvertrag bei KiwiSign?
Die Vorlage und das digitale Unterschreiben sind kostenlos. Sie benötigen keine Kreditkarte und können das fertige Dokument unbegrenzt herunterladen.
Wann brauche ich eine Vollmacht?
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn Sie eine andere Person bevollmächtigen möchten, in Ihrem Namen zu handeln — z.B. bei Behördengängen, Bankgeschäften oder medizinischen Entscheidungen.
Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nicht immer. Für alltägliche Angelegenheiten reicht eine einfache schriftliche Vollmacht. Für Immobiliengeschäfte oder Grundbucheinträge ist jedoch eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

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