Werkstudenten-Vertrag
Arbeitsvertrag für Werkstudent:innen mit max. 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit.
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Der Werkstudenten-Vertrag im Wortlaut
Unverbindliches Muster · grüne Felder = PlatzhalterWERKSTUDENTEN-VERTRAG
zwischen
{{employer_name}}
Adresse Arbeitgeber
(nachfolgend "Arbeitgeber")
und
{{student_name}}
Adresse Werkstudent:in
(nachfolgend "Werkstudent:in")
§ 1 Voraussetzung und Vertragsgegenstand
Voraussetzung für diesen Vertrag ist die ordentliche Immatrikulation der Werkstudent:in an der Hochschule im Studiengang Studiengang. Die Werkstudent:in verpflichtet sich, den Nachweis der Immatrikulation zu Beginn jedes Semesters unaufgefordert vorzulegen.
Das Arbeitsverhältnis beginnt am Vertragsbeginn und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 2 Tätigkeit
Die Werkstudent:in wird als Tätigkeit eingesetzt. Die Tätigkeit soll nach Möglichkeit einen fachlichen Bezug zum Studium aufweisen.
§ 3 Arbeitszeit (Werkstudentenprivileg)
Während der Vorlesungszeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit maximal Wochenstunden Vorlesungszeit Stunden, um das Werkstudentenprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) zu wahren.
In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit auf bis zu Wochenstunden vorlesungsfreie Zeit Stunden wöchentlich erhöht werden. Die 26-Wochen-Regelung (nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden) ist einzuhalten.
Die Verteilung der Arbeitszeit wird flexibel in Abstimmung mit dem Arbeitgeber festgelegt.
§ 4 Vergütung
Die Werkstudent:in erhält einen Stundenlohn in Höhe von Stundenlohn in EUR (brutto) EUR brutto. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden. Bei Einhaltung des Werkstudentenprivilegs fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.
§ 5 Urlaub
Die Werkstudent:in hat Anspruch auf Urlaubstage pro Jahr Arbeitstage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr (anteilig bei unterjährigem Ein- oder Austritt).
§ 6 Pflichten der Werkstudent:in
Die Werkstudent:in ist verpflichtet:
- den Arbeitgeber unverzüglich über die Exmatrikulation, Beurlaubung oder einen Studiengangwechsel zu informieren
- Änderungen beim Immatrikulationsstatus mitzuteilen
- keine Arbeitsleistung zu erbringen, die das Werkstudentenprivileg gefährdet
§ 7 Ende des Studiums / Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation entfällt die Grundlage des Werkstudentenprivilegs. Die Parteien werden in diesem Fall die Weiterbeschäftigung unter geänderten Konditionen prüfen oder das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden.
§ 8 Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Verschwiegenheit
Die Werkstudent:in verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, auch über das Ende des Vertrages hinaus.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ort, den Datum
Kein Copy-&-Paste nötig: Felder unten ausfüllen → fertige PDF laden → direkt digital unterschreiben (lassen). Kostenlos, ohne Kreditkarte. Muster ohne Rechtsberatung — Details im Hinweis unten.
So verwendest du den Werkstudenten-Vertrag
- 1
Felder ausfüllen
Tragen Sie die Angaben zu den Vertragsparteien und zum Werkstudenten-Vertrag in das Formular ein.
- 2
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Sie erhalten sofort eine PDF-Vorschau. Prüfen Sie alle Angaben auf Richtigkeit.
- 3
Digital unterschreiben (kostenlos)
Beide Parteien unterschreiben online mit KiwiSign — rechtssicher, ohne Registrierung und ohne Kreditkarte.
- 4
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